Informationen zur Pflege
Aus den bisherigen Pflegestufen sind seit dem 01.01.2017 fünf Pflegegrade geworden
Die Patienten werden anhand der folgenden acht Module durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bewertet und anschließend in einen der folgenden Pflegegrade eingestuft.
Folgende Module spielen bei der Bewertung eine Rolle:
- Modul 1: Mobilität (Fortbewegung im Wohnbereich, Treppensteigen, etc.)
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (bspw. örtliche Orientierung)
- Modul 3: Selbststeuerungskompetenz/Verhalten und psychische Probleme (bspw. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, etc.)
- Modul 4: Fähigkeit zur Selbstversorgung (Grundpflege, Körperpflege, Ernährung, etc.)
- Modul 5: Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen (Medikamentengabe, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung, etc. )
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (Gestaltung des Tagesablaufs)
- Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten (Teilnahme an Veranstaltungen, Nutzung öffentlicher Transportmittel, etc.)
- Modul 8: Haushaltsführung (Einkaufen, Waschen, Putzen, etc.)
Die Pflegegrade werden wie folgt vergeben:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: allerschwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit