Unsere Leistungen
Pflege ist Beratung...
Unser Angebot richtet sich an Hilfsbedürftige jeden Alters, an chronisch und kurzzeitig Erkrankte, an nicht behinderte und behinderte Menschen. Gleichzeitig sind wir auch kompetenter Ansprechpartner für deren Angehörige und Mitpflegende. In einem individuellen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne auch bei Ihnen zu Hause über unsere Leistungen und erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Zusammen mit Ihnen werden Stärken, Schwächen und Bedürfnisse des zu Pflegenden analysiert, um so den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und im Anschluss durchzuführen. Dabei legen wir Wert darauf, dass die Selbstständigkeit des Patienten gefördert wird und erhalten bleibt.
Unser Angebot ist vielseitig und beinhaltet:
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Körperpflege
- Mobilisation
- Lagerung bei bettlägerigen Patienten
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Inkontinenzversorgung
- Prophylaxen
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Sonden-Ernährung (Beispielsweise über PEG)
Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
- Gabe von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung
- Insulin-Injektionen und Blutzuckermessungen
- Andere Injektionen (Intramuskulär und subkutan)
- Reguläre Blutdruck-, Puls- und Blutzuckerkontrolle
- Verbandswechsel, Kompressionsverbände
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheter-Wechsel und -Pflege
- Dekubitus-Versorgung (Druckgeschwüre)
Zusatzleistungen :
- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Unterstützung und Beratung der Angehörigen
- Begleitung unserer Patienten bei Arztbesuchen
- Verhinderungspflege
- Stundenbetreuung / psychosoziale Betreuung nach SGB XI § 45a, § 45b
- Vermitteln von VITAKT-Hausnotrufsystemen
Durch unsere Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, Apotheken, Kliniken, Sanitätshäusern und anderen Behörden erledigen wir ebenso Botengänge und besorgen Rezepte und Inkontinenzmaterialien für unsere Patienten. Außerdem unterstützen wir unsere Patienten und deren Angehörigen gerne bei allen Anliegen rund um die Pflegeversicherung, die Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, Pflegeversicherung oder einem sozialen Kostenträger und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.